Editorial 2012|08

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

RechtamBau.at kann fortan mit der neuen Rubrik, „Architektur-Online“ aufwarten. Diese Rubrik hat seinen Ursprung in einer kürzlich lancierten Medienpartnerschaft zwischen RechtamBau.at und der führenden Architektur-Zeitschrift Österreichs, dem Architektur Fachmagazin. Dieses Magazin erscheint als Printmedium achtmal jährlich im Laser Verlag und ist als Online-Medium unter architektur-online.com zu abrufbar.

Die Medienpartnerschaft zwischen RechtamBau.at und dem Architektur Fachmagazin hat für Sie den Vorteil, dass Sie auf RechtamBau.at in Zukunft über unsere bisherigen Inhalte hinaus aktuelle News zu interessanten Persönlichkeiten, Veranstaltungen und Projekten der Architekturszene lesen können. RechtamBau.at wird zudem via architektur-online.com zu lesen und mit einer eigenen Kolumne im Architektur Fachmagazin vertreten sein.

Zudem hat sich RechtamBau.at frei nach dem Grundsatz „Think global – act local“ dazu entschlossen, seine Fühler nach Deutschland auszustrecken. Unter RechtamBau.com werden Sie deshalb künftig auch Fachbeiträge mit Bezug zu Deutschland finden, für die sich unsere neuen Autoren Rechtsanwältin Simone Zündorf und Rechtsanwalt Hans Herbert Moehren von ADIUVO Rechtsanwälte aus Düsseldorf verantwortlich zeichnen.

Inhaltlich setzt sich RechtamBau.at diesmal schwerpunktmäßig mit der Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG 2012) auseinander. Während Peter Vcelouch Ihnen in seinem neuen Fachbeitrag Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) – die Details die neuen Bestimmungen des EAVG näher bringt, erlaube ich mir, im Fachbeitrag Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) – die Kritik einige Schwachpunkte des neuen EAVG aufzuzeigen.

Unter Kurz gesagt befasst sich Hans Herbert Moehren in seinem ersten Beitrag Die Aufteilung des Architektenhonorars mit einem richtungsweisenden EUGH-Judikat, das sich der Praxis der öffentlichen Hand in Deutschland entgegenstellt, durch Aufteilung des erteilten Architektenauftrags auf mehrere Haushaltsjahre bzw. Teile des jeweiligen Projekts die Anwendung des EU-Vergaberechts zu umgehen. Eine Entscheidung, die auch für österreichische Rechtsanwender interessant und hilfreich sein kann.

Zu guter Letzt darf ich Ihnen den höchst interessanten Gastbeitrag Der Einheitspreisvertrag und das Beheben von Abrechnungsmängeln meiner Kanzleikollegin sowie ausgewiesenen Bau- und Immobilienrechtsexpertin Gabriele Brand-Ogris ans Herz legen. Dieser Beitrag setzt sich mit einer kuriosen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu Mängeln bei der Abrechnung von Bauleistungen, deren Behebung im Zuge eines Rechtsstreits und deren Auswirkungen auf die Fälligkeit der Rechnung auseinander.

Matthias Nödl