Bau-Ist

Eine Definition des Bau-Ist enthält die ÖNorm B 2110 oder die B 2118 (je Fassung 2009) nicht. Eine solche war in Punkt 3.4. der ONR 22 117 (Fassung 2003) enthalten, jedoch wurde diese „Verfahrensanleitung für Mehr- oder Minderkostenforderungen im Zusammenhang mit dem Baugrund“ durch die ÖNorm B 2110/2118 ersetzt, ohne dass die Begriffsbestimmung aufgenommen wurde. Die Definition trifft aber dennoch ganz allgemein zuVgl Kropik, Der Bauvertrag und die ÖNorm B 2110², 59, der zur Begriffsbestimmung auf die ONR 22 117 rekurriert.. Das Bau- Ist beschreibt die tatsächlich zu erbringende Leistung unter den angetroffenen Umständen der Leistungserbringung.

Dem Bau-Soll ist das Bau-Ist gegenüberzustellen, damit eine Leistungsabweichung festgestellt werden kann. Stimmt die tatsächlich zu erbringende Leistung unter den angetroffenen Umständen der Leistungserbringung (Bau-Ist, Punkt 4.3 ONR 22 117) nicht mit der vertraglich vereinbarten Leistung (Bau-Soll, Punkt 3.3 ONR 22 117) überein, liegt eine Abweichung (Punkt 3.5 ONR 22 117) vor.