Editorial 2012|05

Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser!

Neue Beiträge auf RechtamBau.at widmen sich wertvollen Tipps und Informationen aus der Welt des Rechts in Sachen Architektur, Bau und Immobilien für die Anwendung in der Praxis.

Dokumentation ist das halbe (Über-)Leben! Das mag für den erfahrenen Praktiker mittlerweile abgedroschen klingen. In der Hektik des Alltags eines Bauprojekts wird dieser Grundsatz dennoch allzu oft vernachlässigt. Man wird sich im Zuge der Schlussrechnungslegung dann mit dem Bauherrn schon irgendwie einigen. Gerade bei Mehrkosten, die ein Bauprojekt heutzutage oft erst rentabel machen, ist dieser Zugang suboptimal; als Auftragnehmer kann man so rasch ins Hintertreffen geraten. Wie man das am besten vermeidet, erläutert Katharina Müller in ihrem neuen Beitrag  „Eine Frage des Anspruchs – Dokumentation beim Bauprojekt“.

Die Arbeiterkammer macht sich jüngst zunehmend für den Mieterschutz stark und sorgt geradezu inflationär mit Klagen wegen angeblich unzulässiger Mietvertragsklauseln sowohl für eine entsprechende Auslastung als auch für interessante mietrechtliche Leitentscheidungen des OGH. Neben der Überlastung von Versorgungsleitungen hatte sich der OGH vor kurzem mit der Zulässigkeit von Konventionalstrafen in Mietverträgen und wieder einmal mit der Ausmalverpflichtung des Mieters zu befassen. Wie die Entscheidung dazu ausgefallen ist, erfahren Sie im neuen Artikel „Und wieder eine Klauselentscheidung“ von Rudolf Hauswirth.

Rohdachböden erfreuen sich als Kauf- und Investitionsobjekte unverminderter Beliebtheit. Wenn dann noch die Einreichplanung für den Dachbodenausbau dazu vorliegt, die baubehördlich rechtskräftig bewilligt ist, kann ja gar nichts mehr schief gehen – ein Irrtum wie Martin Koczy zu berichten weiß. „Die Bewilligung eines nicht bewilligungsfähigen Projekts“, eine Geschichte aus dem alltäglichen Leben mit Antworten zur Frage, was Sie in einer derart verkorksten Situation in technischer und rechtlicher Hinsicht beachten sollten.

Ich wünsche viel Vergnügen bei der Lektüre!

Matthias Nödl